Kostenordnung
Stand 04. September 2024
Beiträge pro Jahr
Erwachsene 20,00 Euro
Familienangehörige 10,00 Euro
Jugendliche 10,00 Euro
Aufnahmegebühr 50,00 Euro
*) bei bezahlter Kursgebühr entfällt die Aufnahmegebühr
Hinweis: Bei gleichzeitigem Eintritt eines Familienmitglieds wird nur einmal Aufnahmegebühr verrechnet.
Kündigung:
Eine Kündigung ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Spätester Kündigungstermin: 30.09.
Kurse:
Welpengruppe 70,00 Euro
Erziehungskurs (6 Monate) 70,00 Euro
10er Karte 70,00 Euro
(Teilnahme von Nichtmitgliedern an
Begleithunde-, Obedience-, Rally Obedience-Ausbildung)
10er Karte Mobility 80,00 Euro
Startgelder Prüfungen / Turniere
nur SKN ( Sachkundenachweis für BH) 5,00 Euro
Begleithundeprüfung, Obedience 25,00 Euro
IBGH 1-3, Fährtenprüfungen, IGP 1-3 25,00 Euro
Rally Obedience Turnier 18,00 Euro
Leistungsurkunden
Bewertungsheft SV (nur für DSH) 5,00 Euro
Leistungsurkunde (blau) 5,00 Euro
Leistungsurkunde Rally Obedience/Obedience
muss selbst beantragt werden beim SV Augsburg
Campinggebühren
Pro Stellplatz (Strom steht nur eingeschränkt zur Verfügung)
Wohnmobil, Wohnwagen
mit Stromanschluss pro Nacht 10,00 Euro
Wohnmobil, Wohnwagen, Wohnzelt
ohne Stromanschluss pro Nacht 5,00 Euro
Platzordnung
Stand 01. Januar 2024
- Besucher betreten das Vereinsgelände auf eigene Gefahr. Sämtliche Personen haben sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass der Betrieb weder gestört noch gefährdet wird. Eltern haften für ihre Kinder.
- Hunde sind nur mit gültigem Impfpass und einer Hundehaftpflichtversicherung auf dem Gelände zugelassen. Jeder Besucher ist für seine eigenen oder mitgebrachten Hunde haftbar.
- Auf dem gesamten Vereinsgelände sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahme: im Rahmen des Übungsbetriebes auf ausdrückliche Anweisung des verantwortlichen Ausbilders. Hunde, die nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, sind so zu verwahren, dass von ihnen keinerlei Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit ausgeht.
- Hunde dürfen sich nur mit dem/der Hundeführer/in auf dem Platz aufhalten und sind zu beaufsichtigen, auch wenn sie auf dem Platz spielen. Dies erfolgt auf eigene Gefahr.
- Während des Trainings sind Störungen durch andere Hunde oder Personen zu vermeiden. Eltern haften für Ihre Kinder auch am Hundeplatz und während des Trainings. Bitte beaufsichtigen Sie die Kinder so, dass das Training nicht gestört wird.
- Sollte sich jemand zum Training verspäten, wird am Tor gewartet und es entscheidet der Trainer, ob man noch dazu kommen kann oder nicht.
- Vor dem Betreten des Vereinsgeländes ist den Hunden ausreichend Gelegenheiten zu geben, sich zu lösen. Sollte ein Hund sich auf dem Vereinsgelände lösen, ist der Hundekot unverzüglich vom Hundehalter zu entfernen. Kothaufen an und auf den umliegenden Gehwegen sind im Interesse der Allgemeinheit zu entfernen
- Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes zu beachten. Auf dem gesamten Vereinsgelände ist es verboten, elektrische Reizgeräte oder sonstige Hilfsmittel einzusetzen, die den Hunden erhebliche Schmerzen zufügen können.
- Verletzte oder kranke Hunde sind vom Übungsbetrieb fernzuhalten. Läufige Hündinnen dürfen die Übungsplätze nur in Absprache mit den Übungsleitern betreten.
- Rauchen auf dem Übungsplatz ist untersagt. Zigarettenkippen gehören in die dafür vorgesehenen Aschenbecher und nicht auf das Vereinsgelände oder auf die Straße.
- Die Übungsgeräte sind sorgfältig zu behandeln und nach Benutzung immer an ihren Platz zurückzubringen. Eventuelle Schäden sind sofort dem verantwortlichen Übungsleiter zu melden. Die Hundesportgeräte sind keine Turngeräte für Kinder. Ohne Übungsleiter oder einen seiner Beauftragten ist das Arbeiten an den Geräten aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Bitte beachten Sie, dass die Hunde keine Trainingsgeräte markieren. Dies erschwert den Ablauf des Trainings.
- Den Anweisungen des verantwortlichen Übungsleiters ist Folge zu leisten.
Für die Dauer des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände erkennt jeder diese Platzordnung an.
Bei groben Verstößen oder ungehörigem Benehmen behält sich der Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied entsprechende Gegenmaßnahmen vor und ist berechtigt, den Betreffenden vom Platz zu weisen und ggf. vom Ausbildungsbetrieb auszuschließen.